Odaman & Koyuncu
Odaman & Koyuncu
Gerichtsjahr 2026-2027: Das Logbuch wird geschrieben
Handelsrecht

Gerichtsjahr 2026-2027: Das Logbuch wird geschrieben

Handelsrecht

Das neue Gerichtsjahr begann am 1. September, und digitale Verfahren sowie vorprozessuale Streitbeilegung stehen im Zentrum der Rechtspraxis. Von Fristen und Verfahren der obligatorischen Mediation in Handelsstreitigkeiten über die praktischen Folgen von Online-Verhandlungen und elektronischer Zustellung bis zum Rahmen der aktuellen Rechtsprechung — wir zeichnen den Kurs für die neue Periode.

1. Einleitung: Neues Gerichtsjahr, neues Logbuch Das Gerichtsjahr in der Türkei beginnt jeweils am 1. September; das Gerichtsjahr 2026-2027 wurde am 1. September 2026 eröffnet. Wie jedes Jahr bringen die ersten Tage die während der Gerichtsferien angesammelten Akten wieder in Bewegung und setzen die Fristen erneut in Gang. Zur Erinnerung: Die Gerichtsferien dauern vom 20. Juli bis zum 31. August (Zivilprozessordnung, HMK, Art. 102). Fällt in einer den Gerichtsferien unterliegenden Sache das Ende einer vom HMK bestimmten Frist in die Ferien, gilt die Frist ohne besonderen Beschluss als um eine Woche ab dem Ende der Ferien verlängert (HMK Art. 104). Für 2026 bedeutet das: Die verlängerten Fristen laufen am Montag, dem 7. September 2026, ab. Fristen in Sachen, die auch während der Ferien verhandelt werden (HMK Art. 103), sowie Mediationsfristen profitieren nicht von dieser Verlängerung. Die Agenda dieses Gerichtsjahres wird jedoch nicht allein vom Kalender bestimmt. Zwei Themen haben sich ins Zentrum der Verfahren geschoben: vorprozessuale Streitbeilegungsmechanismen und digitale Verfahren. Die obligatorische Mediation in Handelsstreitigkeiten ist inzwischen Regel statt Ausnahme; Online-Verhandlung, elektronische Zustellung und digitale Beweismittel gehören zum Alltag der Akten. In diesem Beitrag führen wir das Logbuch der neuen Periode entlang dieser beiden Achsen und beleuchten den von der aktuellen Rechtsprechung gezogenen Rahmen sowie seine praktischen Folgen.

2. Obligatorische Mediation in Handelsstreitigkeiten: Lösung am Tisch statt vor der Gerichtstür Seit dem 1. Januar 2019 ist in Handelssachen, deren Gegenstand die Zahlung eines Geldbetrags aus Forderungen oder Schadensersatzansprüchen ist, die vorherige Anrufung eines Mediators Prozessvoraussetzung (Türkisches Handelsgesetzbuch, TTK, Art. 5/A). Das Kriterium ist zweistufig: Die Streitigkeit muss nach TTK Art. 4 und anderen Gesetzen eine Handelssache sein, und der Anspruch muss eine Geldforderung oder Schadensersatz betreffen. Bei absoluten Handelssachen kommt es auf die Eigenschaft der Parteien nicht an; bei relativen Handelssachen muss die Streitigkeit die Handelsunternehmen beider Parteien betreffen. Nicht auf Geld gerichtete Ansprüche wie Feststellung, Unterlassung oder Vertragsauflösung fallen nicht in den Anwendungsbereich. Mit dem 2023 in Kraft getretenen Gesetz Nr. 7445 wurde der Bereich der obligatorischen Mediation erweitert: Streitigkeiten aus Mietverhältnissen, aus der Aufhebung von Gemeinschaften, aus dem Wohnungseigentum und aus dem Nachbarrecht wurden ebenfalls zur Prozessvoraussetzung erklärt. Im Geschäftsleben ist zu beachten, dass Streitigkeiten über Gewerbemietverträge nun über zwei verschiedene Wege der Mediation unterliegen können.

3. Fristen und Verfahren: Damit der Kurs nicht abweicht Der Zeitplan des Mediationsverfahrens ist gesetzlich vorgegeben. Der Mediator muss den Antrag innerhalb von sechs Wochen ab seiner Bestellung abschließen; diese Frist kann in zwingenden Fällen um höchstens zwei Wochen verlängert werden (TTK Art. 5/A-2). Anders als die dreiwöchige Frist in Arbeitsstreitigkeiten lässt dieser Zeitplan in Handelsakten mehr Raum für Verhandlungen. Die wichtigste Sicherung betrifft die Verjährung: Von der Antragstellung beim Mediationsbüro bis zum Datum des Abschlussprotokolls ist die Verjährung gehemmt, und Ausschlussfristen laufen nicht (Mediationsgesetz, HUAK, Art. 18/A-15). Bei Forderungen nahe der Verjährungsgrenze ist der Mediationsantrag daher nicht nur eine Verfahrensvoraussetzung, sondern zugleich ein Instrument zum Schutz des Anspruchs. Drei Verfahrenspunkte verdienen Aufmerksamkeit: - Das Abschlussprotokoll ist der Klageschrift beizufügen. Fehlt es, setzt das Gericht eine einwöchige Ausschlussfrist zur Vorlage; wird es nicht vorgelegt, wird die Klage als unzulässig abgewiesen (HUAK Art. 18/A-2). - Eine ohne Anrufung des Mediators erhobene Klage wird ohne weitere Verfahrensschritte wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung als unzulässig abgewiesen. - Wer der ersten Sitzung unentschuldigt fernbleibt, trägt die gesamten Verfahrenskosten, selbst wenn er ganz oder teilweise obsiegt, und erhält keinen Anwaltskostenersatz (HUAK Art. 18/A-11). Kommt eine Einigung zustande und wird die Vereinbarung von den Parteien, ihren Anwälten und dem Mediator gemeinsam unterzeichnet, hat sie ohne Vollstreckbarkeitsvermerk die Wirkung eines Urteils; über die geregelten Punkte kann nicht erneut geklagt werden (HUAK Art. 18/4-5). Kommt keine Einigung zustande, werden die ersten zwei Stunden des Mediatorhonorars aus dem Haushalt des Justizministeriums getragen; der übersteigende Teil wird von den Parteien zu gleichen Teilen bezahlt und gilt bei späterer Klage als Verfahrenskosten.

4. Digitale Verfahren: Neuer Kurs, neue Regeln Digitale Prozesse gewinnen an Tempo, und Akten schreiten berechenbarer voran. Doch wie jede Veränderung bringt auch diese neue Regeln mit sich und verlangt sorgfältige Nachverfolgung. Drei digitale Werkzeuge stehen im neuen Gerichtsjahr im Vordergrund: Online-Verhandlung (HMK Art. 149): Nach der 2020 durch Gesetz Nr. 7251 eingeführten Regelung kann das Gericht auf Antrag einer Partei zulassen, dass die antragstellende Partei oder ihr Anwalt von ihrem Aufenthaltsort aus per gleichzeitiger Ton- und Bildübertragung an der Verhandlung teilnimmt und Prozesshandlungen vornimmt. Zeugen, Sachverständige und Fachleute können auf demselben Weg angehört werden. Der Antrag wird vor der Verhandlung über UYAP gestellt; die Bewilligung liegt im Ermessen des Gerichts. Ein abgelehnter Antrag befreit nicht von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen. Elektronische Zustellung (Zustellungsgesetz Art. 7/a): Für Kapitalgesellschaften, Anwälte, Notare und die weiteren im Gesetz genannten Personen ist die elektronische Zustellung verpflichtend. Eine über das Nationale Elektronische Zustellungssystem (UETS) versandte Zustellung gilt mit Ablauf des fünften Tages nach dem Eingang in der elektronischen Adresse des Empfängers als bewirkt. Fristen werden ab dem durch diese Fünf-Tage-Regel bestimmten Datum berechnet, nicht ab dem Lesedatum. Die regelmäßige Kontrolle des UETS-Postfachs ist daher nicht bloß gute Praxis, sondern die einzige Schranke gegen Rechtsverluste. Digitale Beweismittel: E-Mail-Korrespondenz, Messenger-Protokolle und elektronisch unterzeichnete Verträge sind inzwischen gewöhnliche Beweismittel in Handelsakten. Mit sicherer elektronischer Signatur erstellte elektronische Daten haben Urkundenkraft (HMK Art. 205); andere elektronische Aufzeichnungen haben Beweiswert als Dokumente (HMK Art. 199). Die praktische Frage ist weniger die Existenz einer Aufzeichnung als der Nachweis ihrer Integrität und Herkunft. Unternehmen, die ihre Richtlinien zur digitalen Korrespondenz und Aufbewahrung unter diesem Blickwinkel überprüfen, erleichtern die Beweislast künftiger Verfahren von Anfang an.

5. Aktuelle Rechtsprechung und praktische Folgen Im siebten Jahr der obligatorischen Mediation hat sich die ständige Linie der obersten Gerichte weitgehend gefestigt. Die wichtigsten Grundsätze, die die Praxis prägen, lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Ein nachträglicher Antrag heilt den Mangel nicht. Die Anrufung des Mediators nach Klageerhebung ersetzt die fehlende Prozessvoraussetzung nicht; diese muss im Zeitpunkt der Klageerhebung vorliegen. - Der Streitgegenstand muss mit dem Protokoll übereinstimmen. Zwischen dem im Abschlussprotokoll bezeichneten Streitgegenstand und dem Klagegegenstand wird Übereinstimmung verlangt. Ein Anspruch, der im Protokoll überhaupt nicht erscheint, kann insoweit an der fehlenden Prozessvoraussetzung scheitern. - Eine Klageerweiterung erfordert keine neue Mediation. Solange derselbe Streitgegenstand betroffen bleibt, ist für die Erhöhung des Streitwerts im Wege der Klageänderung keine erneute Anrufung des Mediators erforderlich. - Der Handelscharakter der Sache wird sorgfältig geprüft. Bei relativen Handelssachen müssen beide Parteien Kaufleute sein und die Streitigkeit muss ihre Handelsunternehmen betreffen; fehlt diese Voraussetzung, gelten die Vorschriften über die obligatorische Mediation nicht. - Die Fünf-Tage-Regel der elektronischen Zustellung ist strikt. Für den Fristbeginn zählt der Ablauf des fünften Tages nach Eingang in der elektronischen Adresse, nicht das Lesedatum. Die praktische Konsequenz ist eindeutig: Während die neuen Regelungen die Gerichte entlasten, entscheidet sich das Schicksal einer Akte weniger im Gerichtssaal als durch die Sorgfalt im Moment der Antragstellung. Den Streitgegenstand vollständig und im Einklang mit der Klageschrift zu bezeichnen, Fristen unter Berücksichtigung des Mediationszeitplans und der Regeln der elektronischen Zustellung zu berechnen und digitale Beweise von Beginn an geordnet zu halten, verhindert die häufigsten Rechtsverluste der neuen Periode.

6. Checkliste für das neue Gerichtsjahr - Prüfen Sie die in die Gerichtsferien gefallenen Fristen: HMK-Fristen gelten als bis zum 7. September 2026 verlängert; Mediationsfristen und Fristen in während der Ferien verhandelten Sachen sind jedoch weitergelaufen. - In Akten über Handelsforderungen stellen Sie sicher, dass das Abschlussprotokoll der Mediation vorliegt und der Streitgegenstand mit der Klageschrift übereinstimmt. - Bei Forderungen nahe der Verjährung denken Sie daran, dass der Mediationsantrag die Frist hemmt; verschieben Sie ihn nicht auf den letzten Tag. - Bestätigen Sie, dass die UETS-Adressen aktiv sind und regelmäßig kontrolliert werden; benennen Sie die Verantwortlichen schriftlich. - Stellen Sie Anträge auf Online-Verhandlung über UYAP mit angemessenem Vorlauf zum Verhandlungstermin und planen Sie für den Fall der Ablehnung das persönliche Erscheinen. - Lesen Sie die Streitbeilegungs-, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln Ihrer Verträge im Licht der Regeln zur obligatorischen Mediation neu. - Aktualisieren Sie Ihre Richtlinie zur digitalen Korrespondenz und Aufbewahrung im Hinblick auf Beweisintegrität und Herkunftsnachweis.

7. Fazit Das Gerichtsjahr 2026-2027 setzt eine Periode fort, in der sich der Schwerpunkt der Streitbeilegung vom Gerichtssaal an den Verhandlungstisch und auf den Bildschirm verlagert. Die obligatorische Mediation spart in Handelsstreitigkeiten Zeit und Kosten; digitale Verfahrenswerkzeuge machen Akten schneller und berechenbarer. Beide Bereiche bringen jedoch ihren eigenen Zeitplan und ihre eigenen Regeln mit. Damit der Kurs nicht abweicht, müssen Fristen und Verfahren eng verfolgt werden. Wird das Logbuch richtig geführt, sind die neuen Regelungen kein Risiko, sondern mit der richtigen Navigation ein Vorteil, der Zeit, Kosten und Berechenbarkeit gewinnt.

_Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine konkrete Handelsstreitigkeit, ein Mediationsverfahren oder eine Fristberechnung empfehlen wir, einen auf Handelsrecht und Streitbeilegung spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren._

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.

Auf dem Laufenden bleiben

Rechtliche Entwicklungen, die zählen.

Erhalten Sie ausgewählte Updates zu Arbeitsrecht, Seerecht, Schiedsverfahren und grenzüberschreitenden Rechtsthemen in der Türkei.

Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit abmelden.